Integrationskurse

Intensivsprachkurse Deutsch zur sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwander*innen
Lehrgänge gemäß Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Lehrgänge richten sich an ausländische Mitbürger*innen und an Deutsche mit einer ehemals ausländischen Staatsbürgerschaft. Sie vermitteln Sprachkenntnisse, die bei der beruflichen und privaten Eingliederung in das gesellschaftliche Umfeld wichtig und notwendig sind. Neben sprachlichen Fertigkeiten werden auch Grundkenntnisse in landes-, gesellschafts- und berufskundlichen Themen, die die volle Eingliederung in der Bundesrepublik ermöglichen sollen, vermittelt.

Ein Integrationssprachkurs umfasst in der Regel 7 Kursabschnitte mit insgesamt 700 Ustd.; in besonderen Fällen (Jugendintegrationskurs, Zweitschriftenlernerkurse, Alphabetisierungskurs) verlängert sich die Kursdauer auf 10 bzw. 13 Kursabschnitte mit insgesamt 1000 Ustd. bzw. 1300 Ustd. Ein Seiteneinstieg in einzelne Kursabschnitte ist möglich. Der Lehrgang wird mit dem „Deutschtest für Zuwanderer“ (Stufen A2/B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens – GER) und dem Test „Leben in Deutschland“ (Einbürgerungstest) abgeschlossen. Zu den Kursinhalten gehören u.a.:

  • Einführung, Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten grammatikalischen Strukturen
  • Einüben von Redefertigkeiten zur sprachlichen Beherrschung von Alltagssituationen
  • Leseübungen praxisbezogener Texte (Gebrauchs- und Verhaltensanleitungen, berufsbezogene Fachsprachen in einfacheren Texten, Behördentexte, Gesetzestexte)
  • Hörverständnisübungen zur Bewältigung von Alltagssituationen
  • Intensivierte Vermittlung der Fähigkeiten zur aktiven Teilnahme an Sachgesprächen sowie zur adäquaten schriftlichen Äußerung über allgemeine, sach- und berufsbezogene Themen
  • Vermittlung und Förderung interkultureller Kompetenzen
  • Vermittlung grundlegender Kenntnisse in den Bereichen Gesellschaft, Rechtsordnung, Geschichte, Kultur

Bitte beachten Sie:
Die Teilnahmevoraussetzungen sind je nach Modul unterschiedlich.
Die Lehrgänge entsprechen den Richtlinien des BAMF und werden finanziell gefördert. Die Höhe der Lehrgangsgebühren ist für die Teilnehmenden abhängig von der Höhe ihrer individuellen finanziellen Förderung durch das BAMF. Teilnehmende, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, müssen nur einen Teil der Lehrgangsgebühren selbst entrichten. Eine Kostenbefreiung von den Lehrgangsgebühren ist bei entsprechenden Voraussetzungen möglich.

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Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V.