Bildungsfreistellung
Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, Veranstaltungen der Weiterbildung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz zu besuchen. Bildungsfreistellung ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für die berufliche und/oder gesellschaftspolitische Weiterbildung in dazu anerkannten Bildungsveranstaltungen.
Weiterbildungsinteressierte können sich (unter Fortzahlung ihrer Bezüge!) innerhalb von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Tage für die Teilnahme an einer Bildungsfreistellungsveranstaltung freistellen lassen.
Wichtig ist eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung informiert werden muss. Ein Formblatt mit den nötigen Angaben wird nach der Anmeldung bei der Kreis-Volkshochschule, eine Teilnahmebescheinigung nach dem Besuch der Bildungsveranstaltung automatisch von der Kvhs-Geschäftsstelle ausgestellt.
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