Bauprojekte in der Kommunalpolitik

Wer legt fest, was wo (nicht) gebaut werden darf?

Am 29. Januar 2025 widmeten sich neu- und wiedergewählte Ratsfrauen der Bauleitplanung auf der kommunalen Ebene und den Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD), die als Landesbehörde bei vielen Bauprojekten eine wichtige Rolle spielt.

Margret Zavelberg, die Sachbereichsleitung Klimaschutz und Geoinformation des Kreises Ahrweiler und u.a. verantwortlich für die EMAS-Zertifizierung, gab einen Einblick in die Grundzüge der Bauleitplanung und beantwortete unter anderem die folgenden Fragen:
  • Wo ist festgelegt, welche Flächen wie genutzt werden dürfen?
  • Wie können die Flächennutzungspläne geändert werden?
  • Welche Stellen müssen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden?

Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der SGD Nord, erläuterte unter Anderem
das Aufgabenfeld und die Funktionen des Referates 43 als baufachliche Prüfstelle gemäß den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Haushaltsrechts. Dies umfasst insbesondere:
  • Beratung des Vorhabenträgers und seines Architekten zu Standortwahl, Raumprogramm und Entwurfsplanung
  • Prüfung der Bauunterlagen
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises
Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme stehen der wirtschaftliche und sparsame Einsatz öffentlicher Fördermittel sowie deren ordnungsgemäße Verwendung im Mittelpunkt dieser Arbeit.

Frauen in die Räte 29.01.2025
Foto: Sandra Hansen-Spurzem