Bauprojekte in der Kommunalpolitik
Wer legt fest, was wo (nicht) gebaut werden darf?
Am 29. Januar 2025 widmeten sich neu- und wiedergewählte Ratsfrauen der Bauleitplanung auf der kommunalen Ebene und den Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD), die als Landesbehörde bei vielen Bauprojekten eine wichtige Rolle spielt.
Margret Zavelberg, die Sachbereichsleitung Klimaschutz und Geoinformation des Kreises Ahrweiler und u.a. verantwortlich für die EMAS-Zertifizierung, gab einen Einblick in die Grundzüge der Bauleitplanung und beantwortete unter anderem die folgenden Fragen:
- Wo ist festgelegt, welche Flächen wie genutzt werden dürfen?
- Wie können die Flächennutzungspläne geändert werden?
- Welche Stellen müssen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden?
Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der SGD Nord, erläuterte unter Anderem
das Aufgabenfeld und die Funktionen des Referates 43 als baufachliche Prüfstelle gemäß den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Haushaltsrechts. Dies umfasst insbesondere:
- Beratung des Vorhabenträgers und seines Architekten zu Standortwahl, Raumprogramm und Entwurfsplanung
- Prüfung der Bauunterlagen
- Überprüfung der Bauausführung
- Prüfung des Verwendungsnachweises