Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V. bemüht sich, die Webseite (www.kvhs-ahrweiler.de) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM)
und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Gibt es eine Verpflichtung für nicht-kommunale Volkshochschulen?
Laut § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.
Aus Sicht der Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V. ist der barrierefreie Zugang ein wichtiger Punkt, um Informationen und Angebote für möglichst viele Menschen erreichbar zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die Internetseite der Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V. ist mit den Anforderungen vereinbar. Der WCAG 2.2 AAA-Standard wird erfüllt.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13.05.2025 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung zur Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit
Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.kvhs-ahrweiler.de können Sie uns per E-Mail melden: info@kvhs-ahrweiler.de
Sie können uns auch per Post schreiben:
Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V.
Wilhelmstraße 23
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Durchsetzungsstelle:
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Internetredaktion wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter "Rückmeldungen und Kontaktangaben" dieser Erklärung.
Falls die Internetredaktion nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite der Stadt oder Gemeinde in Erfahrung bringen, in welcher Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.