Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V. bemüht sich, die Webseite (www.kvhs-ahrweiler.de) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Gibt es eine Verpflichtung für nicht-kommunale Volkshochschulen?
Laut § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen.
Aus Sicht der Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V. ist der barrierefreie Zugang ein wichtiger Punkt, um Informationen und Angebote für möglichst viele Menschen erreichbar zu machen.
1. Gesetzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit
Unsere Internetseite ist fast vollumfänglich mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar und erfüllt den WCAG 2.2 AAA-Standard. Lediglich PDF-Dateien sind keine barrierefreien Dokumente. Das gesamte Programm ist jedoch online zu erreichen.
2. Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.01.2026 aktualisiert. Wir überprüfen die Erklärung regelmäßig. Wenn sich Änderungen ergeben, findet eine Aktualisierung statt.
3. Unsere Kontaktdaten
Wenn Sie etwas auf unserer Internetseite nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen, verstehen oder bedienen können, können Sie uns gerne darüber informieren.
Sie erreichen uns per E-Mail unter info@kvhs-ahrweiler.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren oder persönlich vorbeikommen:
Unsere Internetseite ist fast vollumfänglich mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar und erfüllt den WCAG 2.2 AAA-Standard. Lediglich PDF-Dateien sind keine barrierefreien Dokumente. Das gesamte Programm ist jedoch online zu erreichen.
2. Stand der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.01.2026 aktualisiert. Wir überprüfen die Erklärung regelmäßig. Wenn sich Änderungen ergeben, findet eine Aktualisierung statt.
3. Unsere Kontaktdaten
Wenn Sie etwas auf unserer Internetseite nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen, verstehen oder bedienen können, können Sie uns gerne darüber informieren.
Sie können uns auch per Post kontaktieren oder persönlich vorbeikommen:
Kreisvolkshochschule Ahrweiler e.V.
Wilhelmstraße 23
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
4. Durchsetzungsverfahren
Sie können das Durchsetzungsverfahren nutzen, wenn wir Ihnen auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist antworten. Dann haben Sie das Recht, sich an die von der Landesregierung beauftragte Stelle für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden.
Unter diesem Link finden Sie die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen.
Unter diesem Link finden Sie die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite der Stadt oder Gemeinde in Erfahrung bringen, in welcher Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
